artax
N E W S L E T T E R
Autor: Auflage: 17’000 (elektronisch versendet) |
Dr. iur. Bernhard Madörin Steuer- u. Treuhandexperte Zugelassener Revisionsexperte RAB Zugelassener Versicherungsvermittler FINMA |
Vorsorge integral und letal
Sehr geehrte Damen und Herren
Es gibt kaum jemanden, der sich nicht mit der Vorsorge befasst. Mindestens im mittleren Alter sollte man sich damit vertieft auseinander setzen.
AHV; Die staatliche Pension (1. Säule)
Das Dreisäulenprinzip ist ein Grundpfeiler der Vorsorge in der Schweiz. Damit hat unser Land Grundwerte für ein lebenswertes Alter geschaffen, welches sich deutlich von den übrigen EU-Ländern abhebt. In der ersten Säule, der AHV und damit der staatlichen Pension, liegen wir EU-kompatibel im Umfeld der europäischen Schuldenwirtschaft. Kraft Generationenvertrag zahlen wir rund 10% des Erwerbseinkommens in die Sozialkasse ein. Nur das Einkommen bis rund CHF 85’000 ist rentenbildend, was höher ist, ist AHV-beitragspflichtig, erhöht jedoch unsere Rente um keinen Franken und ist damit eine reine Steuer. Der Staat hat das Privileg, dass er die zukünftigen Renten gegenüber seinen Bürgern nicht als Schuld ausweisen muss, im Gegensatz zu allen privaten Vorsorgeträgern. Eine solche Schuldausweisung wäre dramatisch und die Staaten wären noch mehr überschuldet.
Die AHV erhält man nur auf entsprechende Anmeldung und die Berechnung ist eine komplexe Angelegenheit. Auf jeden Fall ist empfehlenswert, sich einen Auszug aus dem individuellen Konto zu bestellen. Daraus kann man erkennen, was über die Jahre einbezahlt worden ist, ob alle Arbeitgeber einbezahlt haben und ob die Beitragsjahre komplett sind. Da man Lücken (beitragslose Jahre) nicht auffüllen kann, ist eine Kontrolle sinnvoll.
Im Zuge der Internationalisierung der Tätigkeit kann es sein, dass man von verschiedenen Staaten aufgrund der Arbeitsverhältnisse Renten erhält. Empfehlenswert ist die Aufbewahrung aller Lohnausweise und Salärbescheinigungen. Im Zeitpunkt der Pensionierung kann eine Überprüfung des Rentendomizils aus steuerlicher Sicht sinnvoll sein, parallel dazu muss analysiert werden, ob ein Sozialversicherungsabkommen besteht, um nicht weniger Steuern auf erheblich weniger Rente zu zahlen.
BVG; Die zweite Säule
Die zweite Säule beruht auf dem sogenannten Kapitaldeckungsverfahren. Alles war wir während unserer Erwerbstätigkeit eingezahlt haben ist auf einem persönlichen Sparkonto, dem Vorsorgeausweis, abgebildet. Ein grosser Unterschied zu vielen anderen Vorsorgelösungen. Das System hat den Vorteil, dass nur ausbezahlt wird, was eingezahlt wurde. Bei den privaten Vorsorgeeinrichtungen kommen so rund 80% der Sparbeiträge den Versicherten zu. Technischer Zinssatz, Schwankungsreserven, Umwandlungssatz, Risikoprämien und andere Faktoren verwässern den übrigen Teil und verdunsten in der Inkongruenz der gesetzlichen unüberblickbaren Regelung. Bei den öffentlich rechtlichen Vorsorgeträgern, den staatlichen Pensionskassen, existiert eine ungeschriebene Staatsgarantie. Ein Grossteil aller öffentlichen Schulden sind Deckungslücken der staatlichen Pensionskassen, welche in der Regel durch den Staat und damit durch Steuergelder abgedeckt werden. Auch diese Schulden werden in der Regel nicht ausgewiesen und durch regelmässig wiederholende Finanzierungspakete saniert.
Aufgrund der immer häufigeren globalen Erwerbstätigkeit kann es auch hier zu einem Sammelsurium kommen. Es empfiehlt sich auch hier, alle Vorsorgeausweise der verschiedenen Vorsorgeträger zu sammeln und rechtzeitig Lücken füllen (Pensionskasseneinkauf).
Etwa fünf Jahre vor Pensionierung ist eine Spezialberatung zu den Themen Kapitalauszahlung oder Rente unumgänglich. Infolge starker Unterschiede der Besteuerung von Kapitalabfindungen lohnt sich ein spezifischer Pensionierungskanton. Pensionskasseeinkäufe wenige Jahre vor Pensionierung können zu „Aufrechnungen“ bei den Steuern führen. Hier lässt sich mit einer guten Planung viel Geld sparen.
BVG 3a; Die dritte Säule
Die dritte Säule dient der individuellen Vorsorge und wird, im Gegensatz zu der 2. Säule nicht verwässert. Was eingezahlt wird, kann vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden und reduziert so die Einkommenssteuer. Das Ersparte beträgt in der Regel 30% der einbezahlten Summe. Was einbezahlt ist, unterliegt nicht der Vermögenssteuern und ist vor Konkurs und Gläubigern geschützt. Auch hier sind im Auszahlungsmodus erhebliche Steuerersparnis möglich.
Vorsorgeauftrag
Der Vorsorgeauftrag schafft die Möglichkeit, im Falle der Urteilsunfähigkeit für das eigene Vermögen und Wohlergehen Anweisungen zu formulieren. Die artax Fide Consult AG berichtete darüber in einem Newsletter (siehe unsere Homepage). Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihr Einkommen und Vermögen zu schützen und für Ihre rechtliche Vertretung jemanden zu bevollmächtigen, dem Sie vertrauen. Geben Sie die Entscheidungsfähigkeit nicht in die Hände der Behörden.
Testament und Erbvertrag
Die Entwicklung unserer Gesellschaft bringt es mit sich, dass es immer mehr Singles, kinderlose Ehepaare und Konkubinatspaare mit gemeinsamen Kindern gibt. Das traditionelle Familienbild, auf dem unser Erbrecht fusst, geht auf diese Veränderungen zu wenig ein. Werden Sie aktiv und kreieren Sie eine Lösung nach Ihren Vorstellungen, solange Ihre Sinne durch die Schwäche des Alters noch nicht getrübt sind.
Patientenverfügung
Dank unseres immer wie modernerer Medizin leben wir immer wie länger, auch bei Diagnosen, die noch vor wenigen Jahren zum Tode geführt haben. Dennoch können Krankheiten und Unfälle eine permanente Urteilsunfähigkeit nach sich ziehen. Mittels einer Patientenverfügung können Sie festlegen, „durch wen und wie man in einer solchen Situation betreut werden will und wer vertretungsweise einer medizinischen Massnahme zustimmen oder ablehnen darf, wenn man nicht eines Tages von staatlichen Stellen und ihren Hilfspersonen abhängig sein will“. So hat es der Bundesrat in seiner Botschaft zum neuen Erwachsenenschutzrecht neuen formuliert, welches seit dem 1. Januar 2013 in Kraft ist.
Schwarzgeld
Schwarzgeld kann auch Vorsorgecharakter haben. Die Analysen der nichtversteuerten Vermögensdepots von Ausländern in der Schweiz haben gezeigt, dass in vielen Fällen ein traumatischer Hintergrund besteht (Drittes Reich, Militärdiktatur, politische Verfolgung). Es stellt sich die ethische Frage, wie weit sich der Bürger den unabdingbaren Staatsforderungen unterstellen muss. Ich möchte als Autor in diesem Newsletter jedoch nicht das Thema Schwarzgeld als Vorsorge darstellen, sondern die Selbstanzeige als Vorsorge gegenüber einem nachteiligen Nach- und Strafsteuerverfahren, welches in einem der nächsten Newsletters vertieft dargestellt wird, aufgreifen. Die von Frau Widmer-Schlumpf eingeführte Weissgeldstrategie wird zunehmend unversteuerte Depots belasten. Was wahrscheinlich kommen wird: ein Bargeldverbot, wobei der aktuelle Entwurf bei einem Grenzwert von CHF 100’000.- liegt. Folgen könnte im Sinne der EU-Kompatibilität, dass Bargeldgeschäfte über CHF 10’000.- nicht mehr möglich sein könnten. Eine weitere Variante wäre ein Goldbesitzverbot, wie das schon in anderen westlichen Staaten praktiziert wird. Zu empfehlen ist rechtzeitig mit einer Selbstanzeige reinen Tisch zu machen und somit vorzusorgen.
2050: 10’000’000’000 Menschen.
Aller Vorsorge zum Trotz: Im Jahre 2050 werden 10 Mrd. Menschen unseren Planeten bewohnen. Wie weit die Gesellschaften in der Lage sind, die beschränkten Ressourcen ohne Krieg zu bewirtschaften, ist eine offene Frage. Wie weit die erste und zweite Welt mit der dritten und vierten global auf dem Biotop Erde leben kann ist eine wesentliche Frage; die Religionskriege kündigen sich erneut an.
Und wie weit der Mensch und die Gesellschaft mit der Entwicklung zu Recht kommen, ist ein weiterer unbeantworteter Aspekt. Früher waren die Alten das Gewissen der Gesellschaft. Heute ist veraltet, was vor ein paar wenigen Jahren modern war.
Es gibt ein Leben vor dem Tode
Vorsorge ist das unabdingbare eine, das Leben das andere. Schieben Sie nichts auf. Wir wissen nicht, was morgen sein wird.